TSV Hagen 1860

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Beitreten

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PDF Dokument Beitrittserklärung

Beitragsordnung des TSV Hagen 1860 e.V. für das Jahr 2010

§1 Geltungsbereich

  • Die Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte gemäß §8 der Satzung des TSV Hagen 1860 am 15. Februar 2009 durch die Jahreshauptversammlung. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
  • Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des TSV Hagen 1860.
  • Die Beiträge für Teilzeitmitglieder werden durch den Vorstand festgelegt.
  • Sonderbeiträge sind von dieser Beitragsordnung nicht berührt.

§2 Beiträge

Durch die Jahreshauptversammlung wurde die Höhe der Monatsbeiträge wie folgt festgelegt:
  • Einzelmitgliedschaft
    Erwachsene 9,50 EURO
    Erwachsene, die das 65. Lebensjahr vollendet haben 7,80 EURO
    Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nachweisen können, dass sie Schüler, Studenten oder Auszubildende sind 6,80 EURO
    Erwachsene während ihres Wehr- oder Ersatzdienstes auf Nachweis 4,70 EURO
    Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 4,70 EURO
  • Familienmitgliedschaft
    Ehepaare ohne oder mit mehreren minderjährigen Kindern 17,50 EURO
    Alleinerziehende mit mindestens zwei minderjährigen Kindern 17,50 EURO
Die Beiträge werden für das gesamte Geschäftsjahr (=Kalenderjahr) durch das Mitglied geschuldet; im Jahr der Aufnahme in den TSV Hagen 1860 jedoch nur anteilig bis zum Ablauf des Jahres.

§ 3 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 €.

§ 4 Kostenbeteiligung

  • Das Mitglied wird an den Kosten beteiligt, die entstehen, wenn:
    • die im Lastschrifteinzug angegebene Bankverbindung nicht mehr besteht oder nicht über die notwendige Deckung verfügt und dieses nicht der Geschäftstelle bis zum 31. Oktober eines Jahres mitgeteilt wurde oder vom Mitglied glaubhaft entschuldigt werden kann.
    • die Zahlung nicht zu den unter § 5 genannten Terminen eingegangen ist.
    In diesen Fällen wird eine Kostenpauschale von 15,00 EURO dem fälligen Mitgliedsbeitrag zugerechnet.
  • Von Selbstzahlern wird unabhängig von der Rechnungshöhe für jede Rechnung eine Verwaltungspauschale von 5,00 EURO erhoben.

§ 5 Zahlungstermine

Die Zahlungstermine für die Beiträge wurden wie folgt festgelegt:
  • für Selbstzahler der 1. Januar 2010 in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages ohne Abzug,
  • bei Lastschrifteinzug der 1. Januar 2010, der 1. April 2010, der 1. Juli 2010 und der 1. Oktober 2010 in vier gleichen Raten des Rechnungsbetrages.
Abweichend von einem Lastschrifteneinzug nach § 5 b) kann das Mitglied den Einzug des vollen Beitrages zum 1. Januar eines Jahres vereinbaren und erhält auf den geschuldeten Beitrag einen Rabatt von 4 Prozent.

§ 6 Abweichen von der Beitragsordnung

Der Vorstand behält sich vor, in besonderen, einzelnen und begründeten Ausnahmefällen von der Beitragsfestsetzung abzuweichen

§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar des Jahres nach Beschlussfassung in der Jahreshauptversammlung in Kraft. Alte Beitragsordnungen verlieren mit diesem Tag ihre Gültigkeit.
Hagen, 15. Februar 2009
Die Jahreshauptversammlung des TSV Hagen 1860 e.V.

Beitragsordnung des TSV Hagen 1860 e.V. für das Jahr 2009

§ 1 Geltungsbereich

  • Die Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte gemäß § 8 der Satzung des TSV Hagen 1860 am 27. Februar 2005 durch die Jahreshauptversammlung. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung
  • Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des TSV Hagen 1860.
  • Die Beiträge für Teilzeitmitglieder werden durch den Vorstand festgelegt.
  • Sonderbeiträge sind von dieser Beitragsordnung nicht berührt.

§ 2 Beiträge

Durch die Jahreshauptversammlung wurde die Höhe der Beiträge wie folgt festgelegt:
  • Einzelmitgliedschaft
    Erwachsene 100,00 EURO
    Erwachsene, die das 65. Lebensjahr vollendet haben 80,00 EURO
    Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nachweisen können, dass sie Schüler, Studenten oder Auszubildende sind 70,00 EURO
    Erwachsene während ihres Wehr- oder Ersatzdienstes auf Nachweis 45,00 EURO
    Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 45,00 EURO
  • Familienmitgliedschaft
    Ehepaare ohne oder mit mehreren minderjährigen Kindern 180,00 EURO
    Alleinerziehende mit mindestens zwei minderjährigen Kindern 180,00 EURO

§ 3 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 EURO

§ 4 Kostenbeteiligung

  • Das Mitglied wird an den Kosten beteiligt, die entstehen, wenn:
    • die im Lastschrifteinzug angegebene Bankverbindung nicht mehr besteht oder nicht über die notwendige Deckung verfügt und dieses nicht der Geschäftstelle bis zum 31. Oktober eines Jahres mitgeteilt wurde oder vom Mitglied glaubhaft entschuldigt werden kann.
    • die Zahlung nicht zu den unter § 5 genannten Terminen eingegangen ist.
    In diesen Fällen wird eine Kostenpauschale von 15,00 EURO dem fälligen Mitgliedsbeitrag zugerechnet.
  • Von Selbstzahlern wird unabhängig von der Rechnungshöhe für jede Rechnung eine Verwaltungspauschale von 5,00 EURO erhoben.

§ 5 Abweichen von der Beitragsordnung

Der Vorstand behält sich vor, in besonderen, einzelnen und begründeten Ausnahmefällen von der Beitragsfestsetzung abzuweichen

§ 6 Gültigkeit

Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar des Jahres nach Beschlussfassung in der Jahreshauptversammlung in Kraft. Alte Beitragsordnungen verlieren mit diesem Tag ihre Gültigkeit.
Hagen, 27. Februar 2005
Die Jahreshauptversammlung des TSV Hagen 1860 e.V.