Beitreten
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TSV Hagen 1860 anmelden?
Dafür müssen Sie nur die Beitrittserklärung an dieser Stelle herunterladen und sie ausgefüllt
an der Geschäftsstelle persönlich oder per Fax einreichen. Eine Onlineanmeldung
ist nicht möglich.
Beitrittserklärung
Beitragsordnung des TSV Hagen 1860 e.V. für das Jahr 2010
§1 Geltungsbereich
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Die Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte gemäß §8 der Satzung des TSV Hagen 1860 am 15.
Februar 2009 durch die Jahreshauptversammlung. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
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Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des TSV Hagen 1860.
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Die Beiträge für Teilzeitmitglieder werden durch den
Vorstand festgelegt.
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Sonderbeiträge sind von dieser Beitragsordnung nicht berührt.
§2 Beiträge
Durch die Jahreshauptversammlung wurde die Höhe der Monatsbeiträge wie folgt festgelegt:
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Einzelmitgliedschaft
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Erwachsene
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9,50 EURO
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Erwachsene, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
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7,80 EURO
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Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
nachweisen können, dass sie Schüler, Studenten oder Auszubildende sind
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6,80 EURO
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Erwachsene während ihres Wehr- oder Ersatzdienstes auf Nachweis
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4,70 EURO
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Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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4,70 EURO
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Familienmitgliedschaft
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Ehepaare ohne oder mit mehreren minderjährigen Kindern
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17,50 EURO
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Alleinerziehende mit mindestens zwei minderjährigen Kindern
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17,50 EURO
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Die Beiträge werden für das gesamte Geschäftsjahr (=Kalenderjahr) durch das Mitglied geschuldet; im Jahr der Aufnahme in den TSV Hagen 1860 jedoch nur anteilig bis zum Ablauf des Jahres.
§ 3 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 €.
§ 4 Kostenbeteiligung
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Das Mitglied wird an den Kosten beteiligt, die entstehen, wenn:
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die im Lastschrifteinzug angegebene Bankverbindung nicht mehr besteht oder
nicht über die notwendige Deckung verfügt und dieses nicht der Geschäftstelle
bis zum 31. Oktober eines Jahres mitgeteilt wurde oder vom Mitglied
glaubhaft entschuldigt werden kann.
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die Zahlung nicht zu den unter § 5 genannten Terminen eingegangen ist.
In diesen Fällen wird eine Kostenpauschale von 15,00 EURO dem fälligen
Mitgliedsbeitrag zugerechnet.
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Von Selbstzahlern wird unabhängig von der Rechnungshöhe für jede Rechnung eine
Verwaltungspauschale von 5,00 EURO erhoben.
§ 5 Zahlungstermine
Die Zahlungstermine für die Beiträge wurden wie folgt festgelegt:
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für Selbstzahler der 1. Januar 2010 in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages ohne Abzug,
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bei Lastschrifteinzug der 1. Januar 2010, der 1. April 2010, der 1. Juli 2010 und der 1.
Oktober 2010 in vier gleichen Raten des Rechnungsbetrages.
Abweichend von einem Lastschrifteneinzug nach § 5 b) kann das Mitglied den Einzug des vollen Beitrages
zum 1. Januar eines Jahres vereinbaren und erhält auf den geschuldeten Beitrag einen Rabatt von 4 Prozent.
§ 6 Abweichen von der Beitragsordnung
Der Vorstand behält sich vor, in besonderen, einzelnen und begründeten Ausnahmefällen
von der Beitragsfestsetzung abzuweichen
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar des Jahres nach Beschlussfassung in der
Jahreshauptversammlung in Kraft. Alte Beitragsordnungen verlieren mit diesem Tag
ihre Gültigkeit.
Hagen, 15. Februar 2009
Die Jahreshauptversammlung des TSV Hagen 1860 e.V.
Beitragsordnung des TSV Hagen 1860 e.V. für das Jahr 2009
§ 1 Geltungsbereich
-
Die Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte gemäß
§ 8 der Satzung des TSV Hagen 1860 am 27. Februar 2005
durch die Jahreshauptversammlung. Sie ist nicht Bestandteil
der Satzung
-
Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des TSV Hagen 1860.
-
Die Beiträge für Teilzeitmitglieder werden durch den
Vorstand festgelegt.
-
Sonderbeiträge sind von dieser Beitragsordnung nicht berührt.
§ 2 Beiträge
Durch die Jahreshauptversammlung wurde die Höhe der Beiträge wie folgt festgelegt:
-
Einzelmitgliedschaft
|
Erwachsene
|
100,00 EURO
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Erwachsene, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
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80,00 EURO
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Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
nachweisen können, dass sie Schüler, Studenten oder Auszubildende sind
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70,00 EURO
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Erwachsene während ihres Wehr- oder Ersatzdienstes auf Nachweis
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45,00 EURO
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Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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45,00 EURO
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Familienmitgliedschaft
|
Ehepaare ohne oder mit mehreren minderjährigen Kindern
|
180,00 EURO
|
|
Alleinerziehende mit mindestens zwei minderjährigen Kindern
|
180,00 EURO
|
§ 3 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 EURO
§ 4 Kostenbeteiligung
-
Das Mitglied wird an den Kosten beteiligt, die entstehen, wenn:
-
die im Lastschrifteinzug angegebene Bankverbindung nicht mehr besteht oder
nicht über die notwendige Deckung verfügt und dieses nicht der Geschäftstelle
bis zum 31. Oktober eines Jahres mitgeteilt wurde oder vom Mitglied
glaubhaft entschuldigt werden kann.
-
die Zahlung nicht zu den unter § 5 genannten Terminen eingegangen ist.
In diesen Fällen wird eine Kostenpauschale von 15,00 EURO dem fälligen
Mitgliedsbeitrag zugerechnet.
-
Von Selbstzahlern wird unabhängig von der Rechnungshöhe für jede Rechnung eine
Verwaltungspauschale von 5,00 EURO erhoben.
§ 5 Abweichen von der Beitragsordnung
Der Vorstand behält sich vor, in besonderen, einzelnen und begründeten Ausnahmefällen
von der Beitragsfestsetzung abzuweichen
§ 6 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar des Jahres nach Beschlussfassung in der
Jahreshauptversammlung in Kraft. Alte Beitragsordnungen verlieren mit diesem Tag
ihre Gültigkeit.
Hagen, 27. Februar 2005
Die Jahreshauptversammlung des TSV Hagen 1860 e.V.